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Einwendungen Planfeststellung: Mobilitätsdrehscheibe Augsburg Linie 5 (PFA 1)

Quelle: Pressemitteilung VCD Augsburg, 23.5.2021: Mobilitätsdrehscheibe Augsburg Linie 5 (PFA 1)

Termingerecht hat der VCD-Kreisverband Augsburg e.V. seine umfangreichen Einwendungen zur Planfeststellung zur Linie 5 bei der Regierung von Schwaben eingereicht. Unterstützt wird er hierbei vom VCD Landesverband Bayern e.V., der als anerkannte Naturschutzvereinigung klageberechtigt ist. Im Gegensatz zu früheren Verfahren hat sich der VCD dieses Mal auch anwaltschaftliche Unterstützung gesichert.

Neben generellen verfahrenstechnischen Einwänden kritisiert der VCD die fehlende Prüfung von Varianten z.B. in der Bürgermeister-Ackermann-Straße und moniert hier eine irreversible Vorfestlegung auf die Mittellage, bedingt durch das Aufteilen in zwei ungeeignete Planfeststellungsabschnitte. „Durch die Vorfestlegung auf die Mittellage“, so Franz Gabler, stellvertretender Vorsitzender des VCD Bayern e.V., „werden ein teurer Neubau der Bürgermeister-Ackermann-Straße und eine teure Erweiterung der Brücke über die B17 notwendig, es wird also Straßenbau unter dem Deckmantel des ÖPNV betrieben.“ Eine schon vor Jahren vom VCD vorgeschlagene Variante mit Nutzung der Localbahntrasse entlang der Hessenbachstraße wurde ebenfalls nicht berücksichtigt. Christian Ohlenroth (Vorstand VCD-Kreisverband Augsburg e.V.): „so wurde z.B. die Abwertung der Trassen parallel zur Localbahn allein mit Eingriffen in den Lebensraum von Fledermäusen begründet, während bei massiveren Eingriffen im Holzbachpark hierzu keine Hinderungsgründe gesehen wurden.“

Bereits im Oktober 2018 hat der VCD in einem Offenen Brief mitgeteilt: „Man gewinnt vielmehr den Eindruck, als wolle man die Linie 5 nicht bauen und sucht nur noch nach einer Variante für die Anbindung des Bahnhofstunnels, die keinem Verkehrsmittel den Vorrang gibt.“

„Insgesamt ist festzustellen, dass es sich im Vergleich mit früheren Planungen um eine Verschlimmbesserung (Mehrfachfahrten über Eck für die Linie 5 in einem der Flügel) handelt, die vor allem den Bedürfnissen des Fuß- und Radverkehrs nicht gerecht werden und die Straßenbahn als lästiges Übel behandeln“, so Christian Ohlenroth. „Die jetzt vorliegende Planung ist für uns absolut unbefriedigend, weil die Stadtwerke auch 10 Jahre nach der ersten Planfeststellung für diesen Abschnitt noch immer keine bedarfsgerechte Lösung eingereicht haben.“

Der VCD hofft, dass seine Einwendungen, sowie die Einwendungen anderer Initiativen konstruktiv in die bestehende Planung eingearbeitet werden.

Hier finden Sie die vollständigen Einwendungen des VCD zur Planfeststellung.